Drucken

Landesbewerb 2009 in Wieselburg hinterlässt keine erfreulichen Erinnerungen!

Bewertungen unserer guten Leistungen äußerst fraglich!

Am Freitag Nachmittag bei guten Wetterbedingungen reisten wir nach Wieselburg an. Wie für eine Bewerbsgruppe üblich, freuten wir uns, unsere Leistungen die wir über Jahre und auch heuer trainiert haben, unter fairen Bewerbsbedingungen zeigen zu können.
Beim Einmarschieren begann es leicht zu regnen, aber das tat der positiven Stimmung keinen Abbruch. Nach sorgfältigem Vorbereiten und Zusammenräumen der Gerätschaften brachten wir uns in Startposition.

Erstes und zweites Rohr vor! Der Durchgang konnte beginnen, nach gut 16 Sekunden war angesaugt. Beim Aufnehmen des Arbeitsgerätes vom Wassertruppführer, gab es eine kurze Schrecksekunde, da er am leicht nassen Untergrund ausrutschte und zu Fall kam. Dennoch konnte der Durchgang mit 33,1 Sekunden beendet werden. Ungetrübt und in dem Wissen sauber gearbeitet zu haben, standen wir in der Endaufstellung.
Der Bewerterstab, war in dieser Hinsicht anderer Meinung und erteilte uns 5 Strafsekunden wegen zuwenig aufheben des Schlauchtruppmannes beim Kuppeln, mit dem Nebensatz des Hauptbewerters, “Ich kann ja nicht päpstlicher sein, als der Papst!“
Da der Durchgang unsererseits gefilmt wurde, war das eine klare Fehlentscheidung und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens, es wurde offensichtlich aufgehoben und zweitens, wenn schon diese Arbeitsweise bestraft wird, dann wenigstens im richtigen Ausmaß, nämlich lt. Bewerbsbestimmungen mit 10 Strafsekunden. Traurig, dass man sich so vorführen lassen kann und das einfach hinnehmen muss ohne sich rechtmäßig dagegen wehren zu können.

Auch im Durchgang Silber erging es uns ähnlich. Die Endzeit von 39,2 Sekunden war zwar sehr erfreulich aber wiederum wurden uns Strafsekunden erteilt.
Der Auslöser dieses Mal war, das Angriff und Wassertrupp zur selben Zeit den Befehl Wasser marsch gaben. Folglich bestätigte der Schlauchtruppführer mit der linken und der rechten Hand und zwar gleichzeitig. Anschließend öffnete er den Verteiler mit beiden Händen mit einem gezielten Schlag. Das gleichzeitige Heben der Hände wurde mit 10 Strafsekunden honoriert. Wäre das Heben der linken und der rechten Hand um einen Wimpernschlag versetzt gewesen, hätte es lt. Hauptbewerter keine Bestrafung gegeben. Es stellt sich die Frage, ob das lt. Bewerbsbestimmungen so zu geben ist, oder ob das, wie so vieles im Bewerbsumfeld Ansichtssache ist.

Definitiv sind wir der Meinung, dass strenge und korrekte Bewertungen weiterhin forciert werden sollen aber auf keinen Fall mit Gewalt nach Fehlern gesucht werden darf, nur um eine Gruppe zu schikanieren.
Denn Bewerbsleistungen auf diesem Level, werden über Jahre in vielen Stunden der Freizeit trainiert und dürfen nicht so unprofessionell zu Nichte gemacht werden.
Durch solche Aktionen ziehen sich Gruppen aus dem Bewerbsumfeld zurück und widmen ihre Freizeit anderen, vielleicht noch viel wichtigern Dingen, wie zum Beispiel Familie.

Fotos vom Bewerb siehe Bildergalerie!