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In den Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Waidhofen/Ybbs,
sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden
und das Rauchen V E R B O T E N!

 

§1:

Aufgrund der trockenen Witterung in den letzten Wochen ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes
Waidhofen/Ybbs bereits eine sehr starke Austrocknung eingetreten. Eine starke Austrocknung ist ebenfalls
an der Streuauflage des Waldbodens festzustellen. 

Hinweis:
   a) Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das
       Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten
       Wald begünstigen.
   b) Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
   c) Ausgenommen von diesem Verbot ist das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer-
       bekämpfung durch den Waldeigentümer als bekämpfungstechnische Maßnahme in Sinne der Forstschutz-
       verordnung. Rechtzeitig vor Durchführung solcher Maßnahmen hat der Waldeigentümer oder
       Verfügungsberechtigte die Umweltabteilung des Magistrates der Stadt Waidhofen/Ybbs, Herrn Gerald Käferbeck,
       Tel.Nr. 07442/511-141 oder Herrn Georg Brenn, Tel.Nr. 07442/511-143 zu verständigen.
       Ebenfalls vorher zu verständigen ist die zuständige Feuerwehr.

 

§2:

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer
Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.

 

Die genauen Details zur Verordnung ist unten in der Bildergalerie zu finden.

 



 

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